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Hausordnung

Die Schule ist eine Einrichtung, in der viele Menschen täglich zusammenkommen, um in
gemeinsamer Arbeit ein gestecktes Ziel zu erreichen. Um eine reibungslose Zusammenarbeit dieser
großen Zahl von Menschen in unseren Gebäuden zu ermöglichen, müssen gewisse Regeln
beachtet werden. Die folgende Hausordnung wurde gemeinsam von den Schulleitungen, den
Personalräten, den gewählten Vertretern der Eltern und den Schülersprechern beschlossen.

I. Verhalten im Schulgelände

Es ist notwendig, dass sich die Schüler/innen rücksichtsvoll verhalten. Laufen, Lärmen und
Ballspielen im Gebäude stören den Unterricht, erhöhen die Verletzungsgefahr und müssen deshalb
unterbleiben. Die Schüler/innen sollen sich in ihren Klassenräumen wohl fühlen und sich daher
verantwortungsbewusst verhalten. Dies gilt besonders für die Reinhaltung der Räume, die
Schonung des Mobiliars und die korrekte Müllentsorgung. Die Schüler/innen verlassen die
Unterrichtsräume nach Unterrichtsende (s. Raumbelegungsplan) so, dass die Arbeit der
Hausmeister und der Reinigungskräfte erleichtert und Energie gespart wird. (Hochstellen der Stühle,
Schließen der Fenster, Ausschalten des Lichts)
Grundsätzlich sind Alkohol und illegale Drogen auf dem gesamten Schulgelände nicht zulässig.
Laut Schulordnung ist das Rauchen den Schüler/innen der Sek. I untersagt.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenstände, wie z.B. Schlag-, Stich- und Schusswaffen, sowie
von Laserpointern ist verboten.
Der Gebrauch von elektronischen Unterhaltungsgeräten und Handys ist während der Unterrichtszeit
(7.30 Uhr bis 12.30 Uhr) nicht gestattet. Das Werfen von Schneebällen ist wegen der damit
verbundenen Unfallgefahr während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände verboten. Alle
achten darauf, dass das Schulgelände durch Abfälle nicht verschmutzt wird.

II. Verhalten vor und nach dem Unterricht

Die schwierige Verkehrssituation des Schulzentrums macht es notwendig, dass sich alle
Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Zweiradfahrer und Autofahrer) besonders rücksichtsvoll und
aufmerksam verhalten. Zur Entlastung des Haupteingangs wird empfohlen, den Treppenaufgang
„Am Geisenberg“ und den Zugang vom neuen Busparkplatz zu benutzen.
Die Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt und müssen verschlossen werden.
Mopedfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer stellen ihre Fahrzeuge auf den vorgesehenen
Parkplätzen ab; dies gilt auch für den Nachmittag. Autofahrer, die am Vormittag in das
Schulgelände einfahren, benötigen eine Parkerlaubnis, die von den Schulleitungen erteilt wird.
Schüler/innen können sich vor Unterrichtsbeginn in die dafür vorgesehenen Räume der jeweiligen
Schule begeben.
Bei frühzeitigem Unterrichtsschluss halten sich die Schüler/innen ebenfalls in diesen auf. Ab 7.25 Uhr
kann der Schlüsseldienst den Klassenschlüssel, der Klassenbuchführer/in das Klassenbuch abholen.
5 Minuten vor Unterrichtsbeginn gehen die Schüler/innen in die Unterrichtsräume. Nach
Unterrichtsschluss werden Schlüssel und Klassenbuch zurückgebracht.
Grundsätzlich verlässt der/die Lehrer/in als Letzter/e den Klassenraum und schließt ab. Jeder/e
Lehrer/in hilft aktiv mit, die Flure zu räumen.
Erscheint ein/e Lehrer/in nicht zum Unterricht, informiert der/die Klassensprecher/in oder
dessen/deren Vertreter/in nach 5 Minuten das Sekretariat. Im eigenen Interesse informieren sich
alle täglich über den Vertretungsplan.

III. Verhalten während der Pausen

In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen das Gebäude der Orientierungsstufe. (Für
Realschule und Gymnasium können Sonderregelungen getroffen werden.) Bei schlechte, Wetter
können die aufsichtsführenden Lehrer eine andere Entscheidung treffen. Der Aufenthalt der
Schüler/innen auf dem Busparkplatz, den Parkplätzen, der Auffahrt und dem Sportplatz während
der großen Pausen ist nicht erlaubt.
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen die Schüler/innen der Sek. I das
Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen können die aufsichtsführenden Lehrer/innen von
Schüler/innen unterstützt werden.